Gesetzlich Versicherte können regulär mittels ihrer Versichertenkarte eine Behandlung beginnen. Die Probatorischen Sitzungen und psychotherapeutischen Sprechstunden werden von der Krankenkasse übernommen. Im Verlauf wird geprüft ob eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie nötig ist. Die Kosten hierfür übernimmt i.d.R. die Krankenkasse. 

Sollten wir keinen Therapieplatz frei haben, können wir dennoch die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde durchführen, um zu prüfen ob es einen psychotherapeutischen Bedarf gibt. Diese ist nötig, wenn Sie zu einer anderen Privatpraxis gehen und dort Psychotherapie nach dem sog. Kostenerstattungsverfahren durchführen möchten. 

 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Kostenerstattung:

- Ausführliche Informationsbroschüre der Bundespsychotherapeutenkammer:

  http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf

- Artikel der Psychotherapeutenkammer Berlin: 

http://www.psychotherapeutenkammer-Berlin.de/aktuelles/nachrichten/5440274.html