Wenn sie privatversichert sind, übernimmt - abhängig von der Versicherung - diese jährlich eine bestimmte Anzahl von psychotherapeutischen Leistungen. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der ersten Stunde bei Ihrer Kasse sowie der Beihilfestelle, wie viele Behandlungsstunden übernommen werden und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Eine Psychotherapie muss vor Beginn vom Versicherten bei der Beihilfe bzw. der privaten Krankenversicherung schriftlich beantragt werden. Bei privat versicherten Personen hängt die Anzahl der Therapiestunden von dem Vertrag ab, welchen Sie mit Ihrer Kasse geschlossen haben.
Die Abrechnung mit den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Seit dem 01.07.2024 wurde die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) angepasst. Seitdem sind ebenfalls psychotherapeutische Sprechstunden, Kurzzeit- und Akuttherapien möglich.
Einzelheiten klären wir gerne mit Ihnen im gemeinsamen Gespräch.